CCG-Gutachten International
Herrschaftliche Villa in der blauen Stunde, flankiert von zwei steinernen Löwen, Sinnbild der Bewertung von Auslandsimmobilien

Immobilienbewertung im Ausland

Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen und Ferienimmobilien in zwölf Ländern: Spanien, Italien, Schweiz, Österreich, Frankreich, Portugal, Griechenland, Kroatien, Monaco, Zypern und Dubai, dazu Deutschland über unsere Hauptseite. Erstellt von Sachverständigen mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, für Erbschaft, Verkauf und Finanzamt.

Ihr Partner an der Schweizer Grenze
Kostenlose Ersteinschätzung

Was ist Ihre Immobilie im Ausland wert?

In welchem Land liegt Ihre Immobilie?

Cristóbal Cuadra Garcia, Geschäftsführer der CCG-Gutachten GmbH
Ihre Anfrage landet direkt beim zertifizierten Sachverständigen.Cristóbal Cuadra Garcia, CCG-Gutachten International

Dauert keine zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich.

  • Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung (DIA) an der Universität Freiburg.
  • Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Stelle.
  • Gutachten nach deutschen Standards, nachvollziehbar aufgebaut und gerichtsfest dokumentiert.
Cristóbal Cuadra Garcia, Geschäftsführer
Immobilienbewertung im Ausland

Verkehrswertgutachten vom zertifizierten Sachverständigen

Hinter CCG-Gutachten International steht die CCG-Gutachten GmbH aus Waldshut-Tiengen, ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir ermitteln den Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV, mit einer Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Wer eine Auslandsimmobilie erbt, verschenkt oder verkauft, muss ihren Wert gegenüber deutschen Stellen oft belegen. Dafür erstellen wir Gutachten in deutscher Sprache, aufgebaut nach den Regeln, die Finanzämter und Gerichte hierzulande aus inländischen Bewertungen kennen: Besichtigung, dokumentierte Marktdaten und eine begründete, nachprüfbare Wertableitung. Für die Besonderheiten ausländischer Märkte kommt der Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie hinzu.

Wir bewerten Immobilien in Spanien, der Schweiz, Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Portugal, Kroatien, Monaco und auf Zypern. In jedem dieser Länder besichtigen wir die Immobilie vor Ort, werten die regionalen Marktdaten aus und beziehen die Besonderheiten des jeweiligen Marktes in die Bewertung ein, vom Ferienhaus an der Küste bis zur geerbten Wohnung im Ortskern.

Besprechungstisch im Sachverständigenbüro mit Marmorschachspiel und Stempel, an der Wand gerahmte Zertifikate
Unsere Zahlen
12

Länder, in denen wir bewerten

30+

Bewertete Objekte

10+

Amtsgerichte arbeiten mit uns

100%

Geprüfte Qualität

Länder

Immobilienbewertung in Spanien, Schweiz, Italien und Österreich

Beratung anfragen
01

SpanienImmobilienbewertung in Spanien

Verkehrswertgutachten für Ferienhäuser und Wohnungen auf dem spanischen Festland, häufig bei Erbschaft, Verkauf oder zur Vorlage beim Finanzamt.

02

SchweizImmobilienbewertung in der Schweiz

Bewertung von Häusern und Eigentumswohnungen in der ganzen Schweiz, mit kurzen Wegen ab Waldshut-Tiengen direkt an der Grenze.

03

ItalienImmobilienbewertung in Italien

Wertermittlung für Häuser und Wohnungen in ganz Italien, oft im Zuge einer Nachlassregelung, einer Schenkung oder vor der Veräußerung.

04

ÖsterreichImmobilienbewertung in Österreich

Gutachten für Wohnimmobilien und Ferienhäuser, etwa bei Erbauseinandersetzung, Scheidung oder aus steuerlichen Anlässen.

Spanische Stadthausfassade im Abendlicht, mit schmiedeeisernen Balkonen, Fensterläden aus Holz und blau-weißen AzulejosSchweizer Chalet mit Holzbalkonen, Geranien und Schweizer Fahne vor verschneiten BerggipfelnItalienischer Palazzo mit ockerfarbener Putzfassade, grünen Fensterläden und schmiedeeisernen BalkonenÖsterreichisches Landhaus mit Holzbalkonen, Geranien und Natursteinsockel vor einer Bergkulisse
Erbschaft und Schenkung

Vom Market Value zum gemeinen Wert

Im Ausland wird eine Immobilie in der Regel nach ihrem Market Value bewertet, das deutsche Steuerrecht fragt dagegen nach dem gemeinen Wert. Wer eine Auslandsimmobilie erbt oder verschenkt, muss ihren Wert beim deutschen Finanzamt angeben. Maßgeblich ist der gemeine Wert nach § 12 Abs. 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG. Eine gesonderte Feststellung wie im Inland gibt es dafür nicht, und bei Auslandssachverhalten müssen Sie den Wert nach § 90 Abs. 2 AO selbst belegen.

Eine spanische Tasación oder eine Schweizer Schätzung hilft dabei nur begrenzt, weil sie fremden Regeln folgt. Wir besichtigen vor Ort, werten die regionalen Marktdaten aus und überführen das Ergebnis in die deutsche Systematik nach ImmoWertV. Sie erhalten ein deutschsprachiges, prüffähiges Gutachten, das Sie selbst oder Ihr Steuerberater einreichen können.

Anlässe

Auslandsimmobilie bewerten: die häufigsten Gründe

Gründe für die Bewertung einer Immobilie im Ausland sind typischerweise eine Erbschaft, ein geplanter Verkauf, steuerliche Anlässe oder die Aufteilung von Vermögen.

Erbschaft im Ausland

Gehört eine Auslandsimmobilie zum Nachlass, muss ihr Wert beziffert werden, bevor Erben teilen oder auszahlen können. Ein Gutachten liefert dafür eine nachvollziehbar hergeleitete Zahl statt einer groben Schätzung.

Verkauf oder Kauf

Vor dem Verkauf zeigt ein Gutachten, welchen Preis das Objekt am örtlichen Markt erzielen kann. Käufer wiederum erkennen vor der Unterschrift, ob der geforderte Preis zu Lage und Zustand passt.

Steuern und Finanzamt

Für steuerliche Anlässe zählt ein Wert, dessen Herleitung für Dritte prüfbar ist. Ein Gutachten dokumentiert Methodik, Datenbasis und Stichtag und lässt sich so beim Finanzamt vorlegen.

Vermögensaufteilung

Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Gemeinschaft steht und fällt die faire Teilung mit dem Immobilienwert. Eine neutrale Bewertung gibt allen Beteiligten dieselbe belastbare Grundlage.

Bewertungsstandards

Market Value, Marktwert, Verkehrswert: ein Wert, drei Namen

International wird der Immobilienwert als Market Value bezeichnet. Definiert wird er in mehreren Regelwerken, etwa im Red Book der RICS, dem Standard der britischen Berufsorganisation Royal Institution of Chartered Surveyors, im Blue Book der TEGOVA, dem europäischen Dachverband der Bewerterverbände, und in den International Valuation Standards des IVSC, die weltweit den gemeinsamen Rahmen bilden.

Inhaltlich beschreiben alle dasselbe wie der deutsche Verkehrswert nach § 194 BauGB, nämlich den Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Wir berücksichtigen diese Standards bei der Bewertung im Ausland und liefern die Fassung, die das deutsche Finanzamt erwartet.

Gerahmte Zertifikate an der Wand des Sachverständigenbüros über dem Besprechungstisch
Ablauf

So entsteht Ihr Verkehrswertgutachten

  1. 01

    Erstgespräch und Unterlagen

    Wir klären Anlass, Objekt und Bewertungsstichtag und stellen zusammen, welche Unterlagen für Ihr Gutachten nötig sind.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort

    Wir nehmen Ihre Immobilie vor Ort auf und dokumentieren Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten des Objekts.

  3. 03

    Marktanalyse und Bewertung am Standort

    Wir werten Vergleichsdaten und das Preisniveau vor Ort aus und bewerten das Objekt nach den im Belegenheitsland üblichen Verfahren, eingebettet in den Rahmen der International Valuation Standards.

  4. 04

    Überführung in die ImmoWertV

    Das Ergebnis führen wir in die Verfahrenssystematik der ImmoWertV über und weisen den Verkehrswert nach § 194 BauGB aus. So ist die Wertableitung für Finanzamt und Gerichte in der gewohnten Form nachvollziehbar.

  5. 05

    Übergabe und Erläuterung

    Sie erhalten das fertige Gutachten, und wir gehen die Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen durch. Kommen später Rückfragen vom Finanzamt oder vom Gericht, erläutern wir die Wertableitung und bleiben für Sie ansprechbar.

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie im Ausland wert ist? Wir besprechen Ihren Fall unverbindlich.

Erstgespräch anfragen
Warum wir

Gutachter für Auslandsimmobilien mit deutscher Zertifizierung

Beratung anfragen
Sonnenbeschienene Altbaufassade mit Balkongeländern und Fensterläden in einer südeuropäischen Stadt, aus der Froschperspektive

Für Objekte im Ausland kommt der Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg hinzu, mit internationalen Bewertungsstandards und Auslandsmärkten als Schwerpunkt.

Die Bewertung erstellt ein personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024. Grundlage sind der Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB und die Verfahren der ImmoWertV.

Wir bewerten Wohn- und Ferienimmobilien in mehreren europäischen Ländern. Besichtigung vor Ort, Marktdatenrecherche und Gutachten kommen dabei aus einer Hand.

Methodik, Datenquellen und Rechenwege legen wir im Gutachten vollständig offen. So können deutsche Finanzämter und Gerichte die Wertermittlung Schritt für Schritt prüfen.

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe des Gutachtens betreut Sie dieselbe Person. Rückfragen klären Sie direkt mit dem Sachverständigen, der Ihr Objekt kennt.

Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Honorar. Es gilt für den vereinbarten Leistungsumfang, ohne spätere Zuschläge.

Unternehmen

Internationale Immobilienbewertung durch die CCG-Gutachten GmbH

Mehr über uns

CCG-Gutachten International ist das Angebot der CCG-Gutachten GmbH für Immobilien jenseits der deutschen Grenze. Das Büro sitzt in Waldshut-Tiengen und wird von Cristóbal Cuadra Garcia geführt, der jedes Gutachten persönlich verantwortet.

Bewertet wird nach den Maßstäben, die auch im Inland gelten: der Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB, ermittelt mit den Verfahren der ImmoWertV. Die Qualifikation dafür ist durch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen.

Auf diesem Fundament entstehen Bewertungen für Häuser und Wohnungen im Ausland: besichtigt vor Ort, dokumentiert in deutscher Sprache und so aufgebaut, dass Finanzämter, Gerichte und Banken die Wertableitung nachvollziehen können.

Cristóbal Cuadra Garcia, Geschäftsführer und Sachverständiger der CCG-Gutachten GmbH, im Anzug vor neutralem Hintergrund
Cristóbal Cuadra GarciaGeschäftsführer und Sachverständiger
Zertifikate

Zertifizierungen und Mitgliedschaften

Alle Nachweise ansehen

Wir bewerten Ihre Immobilie im Ausland mit derselben Sorgfalt, mit der wir hier vor Ort jedes Gutachten erstellen.

Standort

Ihr Gutachter in Waldshut-Tiengen für Immobilien im Ausland

Unser Büro liegt in Waldshut-Tiengen am Hochrhein, wenige Minuten von der Schweizer Grenze entfernt. Von hier aus planen wir die Besichtigungstermine im Ausland und arbeiten die Gutachten anschließend am Schreibtisch in Baden-Württemberg aus.

Beauftragen können Sie uns aus ganz Deutschland: Die Abstimmung läuft telefonisch oder per E-Mail, besichtigt wird vor Ort, von Spanien bis Zypern und in Dubai. Das fertige Gutachten ist so aufgebaut, dass Sie es Ämtern, Gerichten und Kreditinstituten in Deutschland vorlegen können.

Unternehmen, die mit uns arbeiten

  • Logo BDSF
  • Logo Cristina Cuadra Garcia
  • Logo EIPOS
  • Logo Gebäudereinigung GS
  • Logo Immobilien Filstal
  • Logo Kramer
  • Logo Machinwerk
  • Logo monteurOne
  • Logo Wertatlas
  • Logo DKR-Immobilien
  • Logo IKV
  • Logo VHA
  • Logo dhigital.lab
  • Logo RZ Immobilien
  • Logo DIAZert
  • Logo Sikra
  • Logo Rehkugler Immobilien
  • Logo Bauberatung Cetin
  • Logo Eberwein Immobilien
  • Logo Conceptliving
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Ratgeber

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung im Ausland

Frage stellen

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist oder hier vor Gericht und Behörden einen Wert belegen muss, braucht eine Wertermittlung, die deutschen Maßstäben folgt. Wir erstellen das Gutachten in deutscher Sprache und nach der hier anerkannten Methodik, orientiert am Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB und den Verfahren der ImmoWertV. Das erspart Übersetzungen und methodische Rückfragen, die bei rein lokalen Bewertungen aus dem Ausland häufig entstehen.

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt das deutsche Finanzamt ausländischen Grundbesitz mit dem gemeinen Wert an (§ 31 BewG). Ob ein vorgelegtes Gutachten übernommen wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Wir legen deshalb Methodik, Marktdaten und Rechenwege vollständig offen, damit die Wertermittlung für die Behörde prüfbar und nachvollziehbar ist.

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Lage, Umfang der Unterlagen und dem Zweck des Gutachtens, deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einer kurzen Anfrage mit den Eckdaten Ihrer Immobilie erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Honorar. Es gilt für den vereinbarten Leistungsumfang, ohne spätere Zuschläge.

Der Sachverständige besichtigt das Objekt vor Ort von innen und außen, dokumentiert den Zustand mit Fotos, prüft Flächenangaben und nimmt die Lage samt Umgebung auf. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und bei Bedarf mit Verwaltern oder Schlüsselhaltern vor Ort ab. Die Dauer hängt von Größe und Zustand des Objekts ab.

Hilfreich sind ein aktueller Eigentumsnachweis bzw. Registerauszug, Grundrisse oder Baupläne, Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Fehlt etwas davon, klären wir gemeinsam, was sich über Register und Kataster im jeweiligen Land beschaffen lässt.

Die Bearbeitungszeit hängt vor allem von der Terminfindung für die Besichtigung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Den voraussichtlichen Fertigstellungstermin nennen wir Ihnen bereits im Angebot. Nach Besichtigung und vollständigen Unterlagen arbeiten wir das Gutachten ohne Unterbrechung aus.

Ja, der Erbfall ist einer der häufigsten Anlässe für unsere Gutachten. Maßgeblich ist der Wert am Bewertungsstichtag, in der Regel dem Todestag (§ 11 ErbStG). Das Gutachten dient als Grundlage gegenüber dem Finanzamt und hilft zugleich bei der Auseinandersetzung unter Miterben, weil es einen begründeten Wert für alle Beteiligten liefert.

Kontakt

Auslandsimmobilie bewerten lassen

Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie im Ausland und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.

Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung.