Erbschaft im Ausland
Gehört eine Auslandsimmobilie zum Nachlass, muss ihr Wert beziffert werden, bevor Erben teilen oder auszahlen können. Ein Gutachten liefert dafür eine nachvollziehbar hergeleitete Zahl statt einer groben Schätzung.

Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen und Ferienimmobilien in zwölf Ländern: Spanien, Italien, Schweiz, Österreich, Frankreich, Portugal, Griechenland, Kroatien, Monaco, Zypern und Dubai, dazu Deutschland über unsere Hauptseite. Erstellt von Sachverständigen mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, für Erbschaft, Verkauf und Finanzamt.
In welchem Land liegt Ihre Immobilie?
Dauert keine zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich.
Hinter CCG-Gutachten International steht die CCG-Gutachten GmbH aus Waldshut-Tiengen, ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir ermitteln den Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV, mit einer Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Wer eine Auslandsimmobilie erbt, verschenkt oder verkauft, muss ihren Wert gegenüber deutschen Stellen oft belegen. Dafür erstellen wir Gutachten in deutscher Sprache, aufgebaut nach den Regeln, die Finanzämter und Gerichte hierzulande aus inländischen Bewertungen kennen: Besichtigung, dokumentierte Marktdaten und eine begründete, nachprüfbare Wertableitung. Für die Besonderheiten ausländischer Märkte kommt der Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie hinzu.
Wir bewerten Immobilien in Spanien, der Schweiz, Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Portugal, Kroatien, Monaco und auf Zypern. In jedem dieser Länder besichtigen wir die Immobilie vor Ort, werten die regionalen Marktdaten aus und beziehen die Besonderheiten des jeweiligen Marktes in die Bewertung ein, vom Ferienhaus an der Küste bis zur geerbten Wohnung im Ortskern.

Länder, in denen wir bewerten
Bewertete Objekte
Amtsgerichte arbeiten mit uns
Geprüfte Qualität
Verkehrswertgutachten für Ferienhäuser und Wohnungen auf dem spanischen Festland, häufig bei Erbschaft, Verkauf oder zur Vorlage beim Finanzamt.
Bewertung von Häusern und Eigentumswohnungen in der ganzen Schweiz, mit kurzen Wegen ab Waldshut-Tiengen direkt an der Grenze.
Wertermittlung für Häuser und Wohnungen in ganz Italien, oft im Zuge einer Nachlassregelung, einer Schenkung oder vor der Veräußerung.
Gutachten für Wohnimmobilien und Ferienhäuser, etwa bei Erbauseinandersetzung, Scheidung oder aus steuerlichen Anlässen.




Im Ausland wird eine Immobilie in der Regel nach ihrem Market Value bewertet, das deutsche Steuerrecht fragt dagegen nach dem gemeinen Wert. Wer eine Auslandsimmobilie erbt oder verschenkt, muss ihren Wert beim deutschen Finanzamt angeben. Maßgeblich ist der gemeine Wert nach § 12 Abs. 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG. Eine gesonderte Feststellung wie im Inland gibt es dafür nicht, und bei Auslandssachverhalten müssen Sie den Wert nach § 90 Abs. 2 AO selbst belegen.
Eine spanische Tasación oder eine Schweizer Schätzung hilft dabei nur begrenzt, weil sie fremden Regeln folgt. Wir besichtigen vor Ort, werten die regionalen Marktdaten aus und überführen das Ergebnis in die deutsche Systematik nach ImmoWertV. Sie erhalten ein deutschsprachiges, prüffähiges Gutachten, das Sie selbst oder Ihr Steuerberater einreichen können.
Gründe für die Bewertung einer Immobilie im Ausland sind typischerweise eine Erbschaft, ein geplanter Verkauf, steuerliche Anlässe oder die Aufteilung von Vermögen.
Gehört eine Auslandsimmobilie zum Nachlass, muss ihr Wert beziffert werden, bevor Erben teilen oder auszahlen können. Ein Gutachten liefert dafür eine nachvollziehbar hergeleitete Zahl statt einer groben Schätzung.
Vor dem Verkauf zeigt ein Gutachten, welchen Preis das Objekt am örtlichen Markt erzielen kann. Käufer wiederum erkennen vor der Unterschrift, ob der geforderte Preis zu Lage und Zustand passt.
Für steuerliche Anlässe zählt ein Wert, dessen Herleitung für Dritte prüfbar ist. Ein Gutachten dokumentiert Methodik, Datenbasis und Stichtag und lässt sich so beim Finanzamt vorlegen.
Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Gemeinschaft steht und fällt die faire Teilung mit dem Immobilienwert. Eine neutrale Bewertung gibt allen Beteiligten dieselbe belastbare Grundlage.
International wird der Immobilienwert als Market Value bezeichnet. Definiert wird er in mehreren Regelwerken, etwa im Red Book der RICS, dem Standard der britischen Berufsorganisation Royal Institution of Chartered Surveyors, im Blue Book der TEGOVA, dem europäischen Dachverband der Bewerterverbände, und in den International Valuation Standards des IVSC, die weltweit den gemeinsamen Rahmen bilden.
Inhaltlich beschreiben alle dasselbe wie der deutsche Verkehrswert nach § 194 BauGB, nämlich den Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Wir berücksichtigen diese Standards bei der Bewertung im Ausland und liefern die Fassung, die das deutsche Finanzamt erwartet.

Wir klären Anlass, Objekt und Bewertungsstichtag und stellen zusammen, welche Unterlagen für Ihr Gutachten nötig sind.
Wir nehmen Ihre Immobilie vor Ort auf und dokumentieren Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten des Objekts.
Wir werten Vergleichsdaten und das Preisniveau vor Ort aus und bewerten das Objekt nach den im Belegenheitsland üblichen Verfahren, eingebettet in den Rahmen der International Valuation Standards.
Das Ergebnis führen wir in die Verfahrenssystematik der ImmoWertV über und weisen den Verkehrswert nach § 194 BauGB aus. So ist die Wertableitung für Finanzamt und Gerichte in der gewohnten Form nachvollziehbar.
Sie erhalten das fertige Gutachten, und wir gehen die Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen durch. Kommen später Rückfragen vom Finanzamt oder vom Gericht, erläutern wir die Wertableitung und bleiben für Sie ansprechbar.
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie im Ausland wert ist? Wir besprechen Ihren Fall unverbindlich.
Erstgespräch anfragen
Für Objekte im Ausland kommt der Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg hinzu, mit internationalen Bewertungsstandards und Auslandsmärkten als Schwerpunkt.
Die Bewertung erstellt ein personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024. Grundlage sind der Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB und die Verfahren der ImmoWertV.
Wir bewerten Wohn- und Ferienimmobilien in mehreren europäischen Ländern. Besichtigung vor Ort, Marktdatenrecherche und Gutachten kommen dabei aus einer Hand.
Methodik, Datenquellen und Rechenwege legen wir im Gutachten vollständig offen. So können deutsche Finanzämter und Gerichte die Wertermittlung Schritt für Schritt prüfen.
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe des Gutachtens betreut Sie dieselbe Person. Rückfragen klären Sie direkt mit dem Sachverständigen, der Ihr Objekt kennt.
Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Honorar. Es gilt für den vereinbarten Leistungsumfang, ohne spätere Zuschläge.
CCG-Gutachten International ist das Angebot der CCG-Gutachten GmbH für Immobilien jenseits der deutschen Grenze. Das Büro sitzt in Waldshut-Tiengen und wird von Cristóbal Cuadra Garcia geführt, der jedes Gutachten persönlich verantwortet.
Bewertet wird nach den Maßstäben, die auch im Inland gelten: der Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB, ermittelt mit den Verfahren der ImmoWertV. Die Qualifikation dafür ist durch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen.
Auf diesem Fundament entstehen Bewertungen für Häuser und Wohnungen im Ausland: besichtigt vor Ort, dokumentiert in deutscher Sprache und so aufgebaut, dass Finanzämter, Gerichte und Banken die Wertableitung nachvollziehen können.


Aufbaustudiengang an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg mit Schwerpunkt auf internationalen Bewertungsstandards, abgeschlossen im Juni 2026.
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Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Zertifizierungsstelle DIAZert. Sie bestätigt die Kompetenz zur Marktwertermittlung nach den Verfahren der ImmoWertV.
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Fachfortbildung der Stufe I bei EIPOS (TU Dresden / TUDAG), abgeschlossen mit bestandener Prüfung.
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Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V., geführt mit der Fachbezeichnung Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zertifikat als PDF ansehenWir bewerten Ihre Immobilie im Ausland mit derselben Sorgfalt, mit der wir hier vor Ort jedes Gutachten erstellen.
Unser Büro liegt in Waldshut-Tiengen am Hochrhein, wenige Minuten von der Schweizer Grenze entfernt. Von hier aus planen wir die Besichtigungstermine im Ausland und arbeiten die Gutachten anschließend am Schreibtisch in Baden-Württemberg aus.
Beauftragen können Sie uns aus ganz Deutschland: Die Abstimmung läuft telefonisch oder per E-Mail, besichtigt wird vor Ort, von Spanien bis Zypern und in Dubai. Das fertige Gutachten ist so aufgebaut, dass Sie es Ämtern, Gerichten und Kreditinstituten in Deutschland vorlegen können.
Erst nach dem Laden der Karte werden Daten an Google übertragen.
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist oder hier vor Gericht und Behörden einen Wert belegen muss, braucht eine Wertermittlung, die deutschen Maßstäben folgt. Wir erstellen das Gutachten in deutscher Sprache und nach der hier anerkannten Methodik, orientiert am Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB und den Verfahren der ImmoWertV. Das erspart Übersetzungen und methodische Rückfragen, die bei rein lokalen Bewertungen aus dem Ausland häufig entstehen.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt das deutsche Finanzamt ausländischen Grundbesitz mit dem gemeinen Wert an (§ 31 BewG). Ob ein vorgelegtes Gutachten übernommen wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Wir legen deshalb Methodik, Marktdaten und Rechenwege vollständig offen, damit die Wertermittlung für die Behörde prüfbar und nachvollziehbar ist.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Lage, Umfang der Unterlagen und dem Zweck des Gutachtens, deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einer kurzen Anfrage mit den Eckdaten Ihrer Immobilie erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Honorar. Es gilt für den vereinbarten Leistungsumfang, ohne spätere Zuschläge.
Der Sachverständige besichtigt das Objekt vor Ort von innen und außen, dokumentiert den Zustand mit Fotos, prüft Flächenangaben und nimmt die Lage samt Umgebung auf. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und bei Bedarf mit Verwaltern oder Schlüsselhaltern vor Ort ab. Die Dauer hängt von Größe und Zustand des Objekts ab.
Hilfreich sind ein aktueller Eigentumsnachweis bzw. Registerauszug, Grundrisse oder Baupläne, Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Fehlt etwas davon, klären wir gemeinsam, was sich über Register und Kataster im jeweiligen Land beschaffen lässt.
Die Bearbeitungszeit hängt vor allem von der Terminfindung für die Besichtigung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Den voraussichtlichen Fertigstellungstermin nennen wir Ihnen bereits im Angebot. Nach Besichtigung und vollständigen Unterlagen arbeiten wir das Gutachten ohne Unterbrechung aus.
Ja, der Erbfall ist einer der häufigsten Anlässe für unsere Gutachten. Maßgeblich ist der Wert am Bewertungsstichtag, in der Regel dem Todestag (§ 11 ErbStG). Das Gutachten dient als Grundlage gegenüber dem Finanzamt und hilft zugleich bei der Auseinandersetzung unter Miterben, weil es einen begründeten Wert für alle Beteiligten liefert.
Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie im Ausland und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung.